Die Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) handeln mit den Arbeitgebern Tarifverträge, u.a. zu Einkommen, Arbeitszeiten, Urlaub aus. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren sie den Streik und zahlen den Mitgliedern Streikunterstützung.
Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB helfen bei der Gründung von Betriebs- und Personalräten, unterstützen die Beschäftigten bei betrieblichen Konflikten und vertreten sie bei Streitigkeiten mit ihren Arbeitgebern.